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Covid-19 Maßnahmen

  • Die gemeinsame Sicherheit ist uns ein besonderes Anliegen.
  • Um unnötige Ansammlungen zu vermeiden können Sie Ihren Check in auch gerne via Email vor Ihrer Anreise erledigen und mit einem Nummerncode den Schlüssel am Eingang abholen.
  • Gerade in Covid-Zeiten unterstützt der Urlaub in einem Apartment die Möglichkeiten sich vor Ansteckungen zu schützen. So können die Ferientage autonom gestaltet und der Kontakt zu anderen Gästen nach Belieben minimiert werden.
  • Auf der großzügigen Terrasse eines jeden Apartments finden Sie Liegestühle und eine Infrarotkabine zu Ihrer ausschließlichen Nutzung.
  • Diese werden wie das gesamte Apartment vor Freigabe desinfiziert.
  • Im ganzen Haus gilt derzeit die Abstandsregel von 1 Meter. Wird dieser unterschritten besteht Mundschutzpflicht. Auch unsere Mitarbeiter tragen Schutzmasken.
  • Die Wäsche wird von einem professionellen Partner unter Einhaltung aller nötigen Schutzmaßnahmen gereinigt.
  • Auch bei der Lieferung des angebotenen Frühstückskorbes werden alle Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt.
  • Am und im Außenpool ist ein Mindestabstand von einem Meter zu berücksichtigen. Auf Anfrage werden Ihnen für den Zeitraum Ihres Aufenthalts in Nähe des Pools jeweils zwei Liegestühle mit einem Sonnenschirm zur ausschließlichen Nutzung bereitgestellt.
  • In den Apartments und in den allgemeinen Bereichen stehen Ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Covidbedingte und entsprechend nachzuweisende Stornierungen sind bis auf Widerruf kostenfrei bis drei Tage vor Anreise möglich.
  • aktuell gültige Covid-Maßnahmen in Südtirol
  • aktuelle Einreisebestimmungen:

    Seit dem 1. Juli 2021 ist das digitale COVID-Zertifikat der EU in allen Mitgliedsstaaten verfügbar. Dieses Zertifikat soll Reisen innerhalb der EU erleichtern und die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Inhaber von digitalen COVID-Zertifikaten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen (wie z. B. Quarantänepflicht) zu belegen.

    Italien ermöglicht Gästen aus allen EU- oder Schengen-Staaten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan nun die Einreise mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU (sog. Green Pass), aus dem hervorgeht, dass man geimpft, genesen oder getestet ist. Geimpfte oder genesene Personen müssen somit nicht mehr ein negatives COVID-19-Testergebnis mitführen.

    Was versteht man unter dem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis?

    • Ein Impfnachweis ist der Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff. Der Impfzyklus muss seit mindestens 14 Tagen abgeschlossen sein.
    • Ein Genesenennachweis ist der Nachweis, in den letzten 6 Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein;
    • Ein Testnachweis ist der Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

    Kinder unter 6 Jahre sind von der Pflicht, einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorzuweisen, befreit.

    Online-Registrierung vor der Einreise nach Italien weiterhin notwendig

    Vor der Einreise nach Italien muss weiterhin die ONLINE-REGISTRIERUNG über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) vorgenommen werden. Ebenso muss der Nachweis über die Anmeldung digital oder in Papierform mitgeführt werden.

    Sollte die Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann auch die Eigenerklärung (Eigenerklärung IT, Eigenerklärung DE, Eigenerklärung ENG) in Papierform ausgefüllt werden.

    Wichtig: Die Meldung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb ist bei Einreise aus genannten Staaten nicht mehr notwendig.

     Auf der Website der Autonomen Provinz Bozen und der Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums finden Sie weiterführende Informationen.

     



    Einen unbeschwerten und vor allem sicheren Urlaub wünscht Ihnen das Marchegg Team

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